Darf man Geld an Freunde oder Verwandte verleihen?

Auch Freunde oder enge Verwandte kommen in Notsituationen. Darf ich einem engen Freund oder meiner Cousine in diesem speziellen Fall Geld leihen? Ist das klug oder sollte ich lieber davon Abstand nehmen? Welche formellen Gesichtspunkte muss ich zu meiner eigenen Sicherheit beachten?

Nicht umsonst sagt der Volksmund: „Bei Geld hört die Freundschaft auf“. Und Verwandte und Geld – oh je, das siehst du nie wieder! Aber ist das wirklich so? Das wollen wir im folgenden Artikel näher beleuchten.

1. Kann ich Geld verleihen?

Nein, Geld wird nicht verliehen. Sobald Geld fließt, spricht der Jurist und das Gesetz von der Vergabe eines Darlehens. Verleihen kann ich meine Bohrmaschine, den Rasenmäher oder das Notebook. Ich überlasse meinem Freund oder meinem Verwandten das Gerät und er muss mir genau diesen Gegenstand wieder zurückgeben.

Geld hingegen muss in gleicher Güte, Art und Menge zurückgegeben werden. Also, die Scheine die ich hingegeben habe, bekomme ich auf keinen Fall zurück. Sondern andere Scheine, die den gleichen Wert besitzen.

2. Gerechtfertigter  Vorschuss an Vertrauen?

Ich kenne meine Freunde oder den Verwandten gut genug, um ihm zu vertrauen! Nur darum gebe ich ihm das Geld für die dringend benötigte Einrichtung, die Anschaffung eines Autos oder der Kauf eines Hauses.

Stimmt diese Annahme? In mehr als 50% der Fälle bestimmt. Aber die restlichen knapp 50%? Hier wird es schwierig. Auf Grund der persönlichen Beziehung verzichtet der Geldgeber in der Regel auf schriftliche Verträge. Der Geldgeber gibt seinem Freund oder Cousin einfach das Geld und vertraut darauf, dass er sein Kapital in der abgesprochenen Zeit zurückbekommt.

3. Welche Schwierigkeiten entstehen daraus?

Das folgende Szenario ist niemandem zu wünschen, passiert aber hundertfach in Deutschland. Der Geldklamme Verwandte behauptet nach 2 Jahren,

  • Das Geld habe ich von dir nie bekommen. Ich habe dich gefragt, gebettelt und gefleht – aber du hast gesagt, du hast das Geld nicht!
  • Du hast mir das Geld doch geschenkt. Mit den 20.000 Euro sollte ich mir eine neue Existenz aufbauen. Du hast doch gesagt, dass du das Geld übrig hast und froh bist, mich unterstützen zu können.
  • Hallo – du hast doch gesagt, ich kann dir das Geld in den nächsten 30 Jahren zurückzahlen. Und zwar immer dann, wenn ich ein paar Euro übrig habe.

Was nun – Sie brauchen das Geld selber, kommen aber auf Grund der fehlenden schriftlichen Vereinbarung nicht an Ihr Kapital heran. Das Schlimme, Sie als Geldgeber sind in der Beweispflicht.

4. Schriftliche Vereinbarung

Das klingt schlimm – ja, das stimmt. Aber, als Geldgeber müssen Sie sich absichern. Sie geben einem guten Freund oder einem Verwandten ihr sauer verdientes Geld. Wenn Sie nicht von vornherein das Geld als Geschenk ansehen, schließen Sie eine einfache schriftliche Vereinbarung, die aussagt:

  1. wie viel Geld Sie dem Freund gegeben haben
  2. wann der Freund das Geld zurückzahlen muss
  3. wie hoch die monatlichen/ oder jährlichen Raten sind
  4. ob Sie einen Zins für das geliehene Geld bekommen

5. Einfacher Vertrag

Dieser Vertrag muss nicht kompliziert sein. Schreiben Sie bspw.:

Darlehen zwischen Max Mustermann und Gerd Geldgeber
Darlehenssumme: 10.000 Euro
Darlehensvergabe: am 20.11.
anwesende Personen: Gerd Geldgeber, Max Mustermann, Zacharias Zeuge

Ich, Max Mustermann bestätige, dass ich von Gerd Geldgeber am 20.11. ein Darlehen von 10.000 Euro erhalten habe. Den am 20.11. ausgezahlten Betrag muss ich, Max Mustermann, innerhalb von 5 Jahren zurückzahlen. Die Rückzahlung pro Jahr beträgt 2.000 Euro.

Wenn ich als Darlehensnehmer mit der Rückzahlung eines Jahres in Verzug gerate, ist die Restsumme nach Ablauf der 5 Jahre insgesamt fällig.

6. Sicherheit Überweisung

Ein Zeuge ist gut und schön aber sicherer ist die Überweisung des Darlehensbetrages. Zahlen Sie das Geld also nicht bar aus! Überweisen Sie Ihrem Freund oder Verwandten das Geld. Geben Sie zur Sicherheit im Überweisungstext die notwendigen Informationen zum Darlehen an. Damit belegen Sie:

  • das es sich nicht um eine Schenkung, sondern um ein Darlehen handelt
  • die Höhe des Darlehensbetrages
  • das Sie das Geld auf jeden Fall zurück haben wollen

Warum der Aufwand? Auch Zeugen können etwas vergessen, krank werden oder durch Krankheit oder einen Unfall versterben. Wenn Sie das Geld nicht verschenken wollen, müssen Sie auf Nummer sicher gehen.

7. Sicherheit

Natürlich hilft jeder gern einem Freund oder einem Verwandten in einer Notsituation oder einer Existenzgründung. Wichtig ist nur, dass man sich als Geldgeber entsprechend absichert. Die Absicherung muss nicht notariell  beglaubigt werden. Ein einfacher Vertrag, wie oben beschrieben und ein oder zwei Zeugen reichen im Normalfall vollkommen aus. Sie tuen einem Freund einen Riesengefallen und können sicher sein, dass Ihr verborgtes Kapital nicht verschwindet sondern nach der abgesprochenen Zeit zu Ihnen zurückfließt. Und das ist doch am Ende die Hauptsache.

Fazit

Ein einfach gestalteter Vertrag, feste Modalitäten und ein Zeuge sind vollkommen ausreichend für eine sichere Darlehensvergabe. Dann können Sie ganz unbesorgt Geld an Freunde oder Verwandte als Darlehen verleihen.

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